Ablauf
Ein Bedarf. Ein regionaler Rundruf. Klare Rückmeldungen.
Sie melden den Versorgungsbedarf einmal. Die registrierten Pflegedienste und Einrichtungen im Einzugsgebiet werden benachrichtigt. Wer Kapazität und ein passendes Angebot hat, meldet Interesse. Anschließend stimmen beide Seiten die Versorgung ab.
Was wird eingestellt?
Eingestellt wird der Versorgungsbedarf: eine bis drei Versorgungsformen (für die Vermittlung zählt derzeit die erste), Ort, benötigte Leistungen mit Zeiten, der gewünschte Beginn und auf Wunsch ein Pflegewunsch. Das geschieht im geschützten Bereich der Plattform, nicht auf dieser Website. Die Anlage gibt es einfach in drei Schritten oder erweitert in vier Schritten; zwischen beiden lässt sich umschalten. Eine Plausibilitätsprüfung weist auf Unstimmigkeiten hin, ohne das Einstellen zu verhindern.
Name und Anschrift der betroffenen Person werden nicht erfasst – der Fall ist pseudonymisiert. Freie Texte prüft die Plattform auf Personendaten wie Namen, Geburtsdaten oder Versichertennummern, auch wenn Zeichen verschleiert geschrieben sind.
Passende Einrichtungen sehen die Angaben für die Vermittlung: Fallnummer, Versorgungsform, Postleitzahl und Ort mit der ungefähren Entfernung zum eigenen Standort („ca. 8 km“), Beginn und geplante Entlassung, Pflegegrad, Altersgruppe, Geschlecht (falls angegeben), Diagnosen (als Diagnosegruppe oder mit Bezeichnung), die Pflegesituation (etwa Wohnsituation und Mobilität), die Art des Kostenträgers, die benötigten Leistungen mit Zeiten und Hinweisen, eine kurze Beschreibung, die einstellende Organisation und deren Dienstkontakt (Funktion, Station, Funktionspostfach). Für die Kurzbeschreibung und die Hinweise gilt: keine Namen, keine Anschrift, keine Diagnosen.
Standorte ohne Standortabo sehen einen Bedarf als Vorschau ohne erkennbare einstellende Stelle – dort steht „Eine einstellende Stelle“.
Wer wird informiert?
Informiert werden die registrierten Pflegedienste und Einrichtungen, deren Standortprofil zum Bedarf passt: Versorgungsform, Einzugsgebiet, offener Leistungsbereich, Aufnahmevoraussetzungen, Alter und Versicherungsart. Der Rundruf erreicht passende Standorte auch dann, wenn sie kein Standortabo haben.
Jeder Standort legt sein Einzugsgebiet selbst fest: als Umkreis von 1 bis 150 Kilometern um die Postleitzahl des Standorts (Standard 25 Kilometer), als Liste von Postleitzahlgebieten (2 bis 5 Ziffern) oder deutschlandweit. Die Entfernung wird ab der Mitte des Postleitzahlgebiets gemessen. Eine Zuordnung durch künstliche Intelligenz gibt es nicht.
Es gibt keine händische Kurzliste und keine Vorauswahl durch die Plattform. Persönliche Suchfilter einer Einrichtung ändern nur ihre eigene Ansicht, nicht, wer benachrichtigt wird. Mit „Keine Kapazität bis …“ schaltet eine Einrichtung für diese Zeit nur die E-Mails stumm.
Was bedeutet eine Rückmeldung?
Eine Einrichtung kann Interesse melden, eine Rückfrage stellen oder absagen. Keine Antwort ist keine Absage – es liegt dann schlicht noch keine Rückmeldung vor.
Wichtig: Interesse ist noch keine Übernahme. Es ist der Beginn der Abstimmung.
Zu jeder Anfrage gibt es ein Gespräch zwischen der einstellenden Stelle und der Einrichtung – nur Text, höchstens 2000 Zeichen je Nachricht. Nachrichten stehen nie in E-Mails; die E-Mail weist nur auf eine neue Nachricht hin. Rückfragen und Absagen sind auch ohne Standortabo möglich und starten kein Abo.
Wie werden Leistungen vereinbart?
Auch einzelne Leistungsbereiche können vermittelt werden. Wer den Bedarf eingestellt hat, wählt – gemeinsam mit der betroffenen Person – einen Anbieter aus. Eine Übernahme gilt erst als vereinbart, wenn beide Seiten sie bestätigt haben.
Bestätigt die ausgewählte Einrichtung die Auswahl nicht, wird sie nach 24 Stunden erinnert; nach 48 Stunden läuft die Auswahl ab.
Was bleibt offen?
Leistungen, für die noch keine Übernahme vereinbart ist, bleiben sichtbar offen. Pflege Patienten ermöglicht Anfragen und Rückmeldungen, garantiert aber keine Versorgung.
Ist nach 14 Tagen für keine Leistung eine Übernahme vereinbart, wird der Bedarf als „nicht vermittelt“ abgeschlossen. Am 11. Tag erhält die einstellende Stelle dazu eine Vorwarnung.
Welche Daten sind sichtbar?
Vor jeder Auswahl sehen passende Einrichtungen nur die Angaben für die Vermittlung – ohne Namen und Anschrift der betroffenen Person. Den Dienstkontakt einer einstellenden Organisation (Funktion, Station, Funktionspostfach) sehen sie schon vorher. Telefonnummer und E-Mail-Adresse privater Suchender erhält erst der Pflegedienst oder die Einrichtung, die ausgewählt wurde. Name und Anschrift tauschen die Beteiligten nach der Auswahl direkt aus – nicht über das Portal. Die Angebote anderer Einrichtungen sieht keine Einrichtung. Wie die Daten fließen, erklären wir auf der Seite Datenschutz und Sicherheit.
Weiterlesen: Datenschutz und Sicherheit
Ein Beispiel von Anfang bis Ende
- Bedarf eingestellt: Grundpflege und Behandlungspflege, ambulant, Beginn in 10 Tagen.
- Benachrichtigung: Passende registrierte Einrichtungen, deren Einzugsgebiet den Ort umfasst, erhalten einen Hinweis.
- Rückmeldungen: Einrichtung A meldet Interesse an der Grundpflege, Einrichtung B an der Behandlungspflege, Einrichtung C sagt ab.
- Abstimmung: Die einstellende Stelle wählt gemeinsam mit der betroffenen Person Einrichtung A für die Grundpflege.
- Ergebnis: Grundpflege ist von beiden Seiten bestätigt. Die Behandlungspflege ist noch offen und bleibt sichtbar.