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Pflegegrad unverbindlich einschätzen

Der Rechner führt Sie Schritt für Schritt durch die Bereiche der Selbsteinschätzung.

  • Eine Orientierung, kein offizieller Pflegegradbescheid.
  • Antworten bleiben im Browser-Tab
  • Kein Speichern auf dem Server, kein Tracking

Nicht für Kinder: Die Begutachtung von Kindern bildet der Rechner nicht ab.

Was die Bereiche bedeuten

Die sechs Module der Begutachtung

Die Begutachtung prüft sechs Lebensbereiche. Jedes Modul fließt mit einem festen Anteil in die Gesamtpunkte ein.

Module des Begutachtungsinstruments und ihre Gewichtung nach § 15 SGB XI
ModulWas zum Beispiel betrachtet wirdAnteil an den Gesamtpunkten
1 MobilitätPositionswechsel im Bett, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen10 %
2 Kognitive und kommunikative FähigkeitenOrientierung, Erinnern, Entscheidungen im Alltag, Beteiligung an einem Gespräch15 % (mit Modul 3)
3 Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenNächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr pflegerischer Maßnahmen15 % (mit Modul 2)
4 SelbstversorgungWaschen, Ankleiden, Essen und Trinken, Benutzen der Toilette40 %
5 Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten AnforderungenMedikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteTagesablauf gestalten, Ruhen und Schlafen, Kontakte pflegen15 %

Für die Module 2 und 3 zählt nur der höhere der beiden gewichteten Werte.

Die gewichteten Punkte aller Module ergeben zusammen die Gesamtpunkte, höchstens 100.

Von den Gesamtpunkten zum Pflegegrad

Gesamtpunkte und Pflegegrade nach § 15 Absatz 3 SGB XI
PflegegradGesamtpunkteBeeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 1ab 12,5 bis unter 27gering
Pflegegrad 2ab 27 bis unter 47,5erheblich
Pflegegrad 3ab 47,5 bis unter 70schwer
Pflegegrad 4ab 70 bis unter 90schwerst
Pflegegrad 5ab 90 bis 100schwerst, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Unter 12,5 Gesamtpunkten liegt kein Pflegegrad vor.

Bei einer besonderen Bedarfskonstellation kann Pflegegrad 5 auch unter 90 Gesamtpunkten vorliegen.

Vom Antrag zum Bescheid

Antrag bei der Pflegekasse

Den Antrag stellen Sie oder eine bevollmächtigte Person bei der Pflegekasse. Leistungen gibt es frühestens ab dem Antrag – stellen Sie ihn deshalb früh.

Begutachtung

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter. Bei Privatversicherten begutachtet Medicproof.

Bescheid

Die Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad mit. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen; die Frist steht im Bescheid.

Wichtig zur Selbsteinschätzung

  • Das Ergebnis ist eine unverbindliche Selbsteinschätzung. Es ersetzt nicht die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bzw. bei Privatversicherten durch Medicproof.
  • Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse.
  • Die Begutachtung von Kindern bildet der Rechner nicht ab.
  • Datenschutz: Der Rechner speichert nichts auf dem Server und verwendet kein Tracking; Ihre Antworten bleiben im Browser-Tab.
  • Aus dem Rechner können Sie danach die Pflegeanfrage starten.

Grundlagen zum Pflegegrad

Grundlagen anzeigen

Was ist der Pflegegrad?

Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, wer wegen gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Hilfe durch andere braucht – auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.

Wie stark die Selbständigkeit beeinträchtigt ist, beschreiben fünf Pflegegrade: von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5). Vom Pflegegrad hängt ab, welche Leistungen in Frage kommen.

Welche Leistungen am Pflegegrad hängen

Je nach Pflegegrad kommen unter anderem die Pflegesachleistung eines Pflegedienstes, Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und die Pflege im Pflegeheim in Frage (§§ 36 ff. SGB XI). Bei Pflegegrad 1 sind die Leistungen eingeschränkt.

Die Beträge richten sich nach dem Pflegegrad und werden gesetzlich angepasst; wir nennen sie hier bewusst nicht. Aktuelle Angaben erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Pflegeformen vergleichen

Bereit für die Selbsteinschätzung?

Der Rechner führt Sie durch die sechs Bereiche und zeigt am Ende eine Einschätzung. Aus dem Rechner können Sie danach die Pflegeanfrage starten.

Pflege für Angehörige organisieren