Ratgeber
Kurzzeitpflegeplatz finden.
Kurz gesagt: Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Einrichtungen brauchen vor einer Zusage vor allem Zeitraum, Pflegegrad, benötigte Pflege und Kostenträger. Fragen Sie mehrere Einrichtungen parallel an.
Wer die Kosten tragen kann
Mit Pflegegrad 2 bis 5 kann die Pflegekasse Kurzzeitpflege übernehmen, wenn häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist – etwa in einer Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt (§ 42 SGB XI). Die Leistung ist begrenzt. Höhe und Kombination mit anderen Leistungen erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann nach einer schweren Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt in bestimmten Fällen die Krankenkasse Kurzzeitpflege übernehmen (§ 39c SGB V). Fragen Sie Ihre Krankenkasse oder den Sozialdienst.
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie in der Regel selbst. Fragen Sie die Einrichtung vorab, welche Kosten bei Ihnen bleiben.
Welche Angaben Einrichtungen brauchen
Mit diesen Angaben kann eine Einrichtung einschätzen, ob sie einen Platz anbieten kann:
Geben Sie am Anfang nur an, was für die Entscheidung nötig ist. Name, Anschrift und Arztbriefe braucht die Einrichtung in der Regel erst, wenn ein Platz in Frage kommt.
So gehen Sie vor
1. Zeitraum klären
Klären Sie mit dem Sozialdienst den Entlasstermin und wie lange die Kurzzeitpflege voraussichtlich dauert.
2. Mehrere Einrichtungen anfragen
Plätze sind oft knapp. Fragen Sie mehrere Einrichtungen in der Region gleichzeitig an.
3. Kosten und Aufnahme klären
Fragen Sie nach Eigenanteil, Aufnahmetag und was mitzubringen ist.
4. Zusage festhalten
Lassen Sie sich Beginn und Zeitraum bestätigen und informieren Sie das Krankenhaus.
Anfrage über Pflege Patienten
Eine Möglichkeit unter mehreren: Auf Pflege Patienten beschreiben Sie den Bedarf einmal. Registrierte Einrichtungen in der Region, deren Angebot zum Bedarf passt, werden informiert und melden sich, wenn sie einen Platz anbieten können.
Eine Zusage oder eine bestimmte Wartezeit kann die Plattform nicht versprechen. Den Platz vereinbaren Sie direkt mit der Einrichtung.
Was dieser Ratgeber nicht klärt
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Er ersetzt keine persönliche Beratung durch Ihre Pflegekasse, Ihre Krankenkasse, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Ob und in welchem Umfang Pflegekasse oder Krankenkasse Kurzzeitpflege übernehmen, entscheiden die Kassen im Einzelfall.
Weiterlesen: Pflege für sich oder Angehörige finden · So funktioniert Pflege Patienten
Stand
Redaktion Pflege Patienten · Veröffentlicht am 11.10.2026.
Redaktioneller Stand: 11.10.2026. Die verlinkten Quellen wurden automatisiert abgeglichen. Eine unabhängige fachliche oder juristische Prüfung dieses Beitrags ist bislang nicht erfolgt.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit
Leistungsbeträge nennen wir bewusst nicht, weil sie sich ändern. Aktuelle Beträge erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse.
Kurzzeitpflege anfragen
Wie die Anfrage für Privatpersonen funktioniert, lesen Sie auf der Seite „Pflege finden“. Sozialdienste finden den Ablauf auf der Seite für Krankenhäuser.