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Für Pflegedienste

Hauswirtschaft weitervermitteln – ohne die ganze Versorgung abzugeben

Wenn Sie einzelne Leistungen nicht mehr selbst oder nicht über den gewünschten Finanzierungsweg erbringen können, müssen Sie nicht die ganze Versorgung abgeben. Über Pflege Patienten suchen Sie gezielt einen Anbieter nur für diesen Teil.

Worum es geht

Ein Pflegedienst übernimmt oft mehrere Leistungen für dieselbe Person – Grundpflege, Behandlungspflege und Hilfe im Haushalt. Fällt eine davon weg, etwa weil Personal fehlt oder sich die Finanzierung ändert, muss die übrige Versorgung nicht neu organisiert werden.

Im Portal stellen Sie dafür nur die gesuchte Leistung ein. Einzelne Leistungen je Fall einzustellen ist heute schon möglich.

Weiterlesen: Alle Situationen: Versorgung weitervermitteln

Beispiel: Nur ein Teil der Versorgung wird gesucht

Ein erfundenes Beispiel, wie eine Teilversorgung aussehen kann:

Grundpflege

Im Beispiel übernimmt sie weiter der bisherige Pflegedienst.

Behandlungspflege

Im Beispiel übernimmt sie weiter der bisherige Pflegedienst.

Hauswirtschaft

Im Beispiel wird dafür ein Anbieter über Pflege Patienten gesucht.

So geht es

1. Anmelden

Mit dem Konto Ihres Standorts im Portal anmelden oder kostenlos registrieren.

2. Leistung einstellen

Nur die gesuchte Leistung einstellen, zum Beispiel Hauswirtschaft. Im Portal heißt die Aktion „Versorgungsbedarf einstellen“ bzw. „Versorgung weitervermitteln“.

3. Rückmeldungen erhalten

Registrierte Anbieter, deren Einzugsgebiet den Ort umfasst, werden informiert und können Interesse melden.

4. Abstimmen

Eine Übernahme kommt erst zustande, wenn Sie und der Anbieter sie bestätigt haben.

Was kostet das?

Das Standortabo kostet 99,00 € zzgl. MwSt. pro Standort und Monat.

Es wird nur gebraucht, wenn Ihr Standort selbst Anfragen anderer übernehmen möchte.

Das Einstellen eines Versorgungsbedarfs ist kostenlos. Für Patientinnen und Patienten ist Pflege Patienten kostenlos.

Weiterlesen: Preise

Der Anlass: Pläne zur Neuordnung der Pflegeversicherung

Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) soll der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 2 bis 5 ab 2027 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden, das nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gilt. Hilfen im Haushalt durch Pflegedienste würden dann über das Sachleistungsbudget laufen. Noch ist das ein Entwurf, der sich ändern kann.

Weiterlesen: Ratgeber: Sozialraumbudget 2027 · Aktuelles: Stand des Verfahrens

Teil der Versorgung weitervermitteln

Stellen Sie nur die Leistung ein, für die Sie einen Anbieter suchen. Das Einstellen ist kostenlos.