Zum Inhalt springen

Ratgeber

Pflege nach dem Krankenhaus organisieren.

Kurz gesagt: Sprechen Sie früh mit dem Sozialdienst oder dem Entlassmanagement des Krankenhauses. Wird dauerhaft Hilfe nötig, stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag. Die Pflegeberatung hilft Ihnen, die Versorgung zu planen.

Alle Ratgeber

Wer ist wofür zuständig?

Krankenhaus: Zur Krankenhausbehandlung gehört ein Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V). Es soll den Übergang in die Versorgung nach dem Krankenhaus unterstützen. In vielen Häusern übernimmt das der Sozialdienst. Für das Entlassmanagement bittet das Krankenhaus um Ihre Einwilligung.

Pflegekasse: Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auf Antrag (§ 33 SGB XI). Die Pflegekasse lässt dann den Pflegegrad begutachten. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt; privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.

Pflegeberatung: Wer Leistungen der Pflegeversicherung beantragt hat oder erhält, hat Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach einem Termin.

Pflegestützpunkte: In vielen Regionen beraten Pflegestützpunkte wohnortnah (§ 7c SGB XI). Ob es in Ihrer Nähe einen gibt, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder Ihrer Kommune.

Ärztin oder Arzt: Häusliche Krankenpflege, etwa Medikamentengabe oder Verbandswechsel, wird ärztlich verordnet (§ 37 SGB V). Im Rahmen des Entlassmanagements kann auch das Krankenhaus für bis zu sieben Tage nach der Entlassung verordnen.

Wenn keine Versorgung zu finden ist: Lässt sich nach der Behandlung trotz Suche keine Versorgung organisieren, kann in bestimmten Fällen eine Übergangspflege im Krankenhaus in Frage kommen (§ 39e SGB V), für längstens zehn Tage. Ob die Voraussetzungen vorliegen, klärt das Krankenhaus.

Die nächsten Schritte

1. Früh ansprechen

Fragen Sie in den ersten Tagen nach dem Sozialdienst. Sagen Sie, wer zu Hause unterstützt und was schon geregelt ist.

2. Antrag stellen

Wird absehbar dauerhaft Hilfe nötig, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse. Angehörige können mit Vollmacht helfen.

3. Versorgungsform klären

Häusliche Versorgung (ambulant), Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege oder stationäre Dauerpflege: Besprechen Sie, was passt.

4. Anbieter anfragen

Fragen Sie mehrere Anbieter in Ihrer Region. Klären Sie Beginn, Leistungen und Kosten, bevor Sie zusagen.

Checkliste vor der Entlassung

Diese Punkte sollten vor dem Entlasstag geklärt sein:

  • Wer ist Ihre Ansprechperson im Krankenhaus?
  • Ist der Antrag bei der Pflegekasse gestellt?
  • Gibt es Verordnungen, zum Beispiel für häusliche Krankenpflege oder Hilfsmittel?
  • Sind die Medikamente für die ersten Tage geklärt?
  • Wer hilft in den ersten Tagen zu Hause, und wer ist erreichbar?
  • Ist ein Pflegedienst, ein Kurzzeitpflegeplatz oder ein Platz in der stationären Dauerpflege zugesagt?
  • Liegt eine Vollmacht vor, wenn Angehörige Dinge regeln?

Was dieser Ratgeber nicht klärt

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Er ersetzt keine persönliche Beratung durch Ihre Pflegekasse, Ihre Krankenkasse, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Welche Leistungen in Frage kommen, entscheiden die Kassen im Einzelfall.

Pflege Patienten ist kein Notfall- oder Akutversorgungsdienst. In einem Notfall wählen Sie die 112.

Weiterlesen: Pflege für sich oder Angehörige finden · Hilfe und häufige Fragen

Stand

Redaktion Pflege Patienten · Veröffentlicht am 11.10.2026.

Redaktioneller Stand: 11.10.2026. Die verlinkten Quellen wurden automatisiert abgeglichen. Eine unabhängige fachliche oder juristische Prüfung dieses Beitrags ist bislang nicht erfolgt.

Weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit

Leistungsbeträge nennen wir bewusst nicht, weil sie sich ändern. Aktuelle Beträge erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse.

Pflege für Angehörige suchen

Eine Möglichkeit neben der direkten Anfrage bei Anbietern: Auf Pflege Patienten beschreiben Sie den Bedarf einmal und erreichen registrierte Pflegedienste und Einrichtungen in Ihrer Region. Das Einstellen ist kostenlos.