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Betreutes Wohnen

Pflege im betreuten Wohnen finden

Sie leben in einer Wohnung mit Betreuungsangebot oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft – oder ein Umzug dorthin steht an – und brauchen pflegerische Hilfe? Die Pflege übernimmt dort ein ambulanter Pflegedienst. Pflege Patienten hilft, diese Versorgung anzufragen.

Was diese Seite leistet – und was nicht

Pflege Patienten vermittelt keine Wohnungen und keine Plätze in einer Wohngemeinschaft. Darüber entscheiden Vermieter, Träger oder die Wohngemeinschaft selbst.

Die Plattform hilft beim nächsten Schritt: einen Pflegedienst zu finden, der die Pflege am Wohnort übernehmen kann.

Was Sie für die Anfrage bereithalten

Ort der Pflege

Postleitzahl und Ort der Wohnung oder Wohngemeinschaft. Die vollständige Anschrift gehört nicht in die Anfrage.

Welche Hilfe

Wobei Unterstützung gebraucht wird – etwa bei der Körperpflege, mit Medikamenten oder im Haushalt. Fachbegriffe sind nicht nötig.

Wann

Der gewünschte Beginn und an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten Hilfe gebraucht wird.

Ansprechperson

Wer in der Wohnung oder Wohngemeinschaft für Rückfragen erreichbar ist. Ihre Kontaktdaten sieht ein Pflegedienst erst, wenn Sie ihn ausgewählt haben.

So gehen Sie vor

1. Pflegeform und Ort wählen

Im Pflege-Anfrage-Assistenten wählen Sie „Betreutes Wohnen“ und den Ort und sehen, ob dort teilnehmende Anbieter erreichbar sind.

2. Konto anlegen

Kostenlos, mit Ihrer E-Mail-Adresse, die Sie einmal bestätigen. Danach beschreiben Sie die benötigte Hilfe.

3. Rückmeldungen prüfen

Anbieter in Ihrer Region, deren Angebot zur Anfrage passt, melden Interesse an oder stellen Rückfragen.

4. Gemeinsam auswählen

Nach Ihrer Auswahl und der Bestätigung beider Seiten stimmen Sie den Beginn direkt mit dem Pflegedienst ab.

Weitere Pflegeformen

Passt eine andere Form besser zur Situation, finden Sie hier die übrigen Pflegeformen.

Weiterlesen: Pflegedienst für zu Hause · Pflegeplatz im Pflegeheim · Kurzzeitpflege für einige Wochen · Tagespflege und Nachtpflege · Außerklinische Intensivpflege

Fragen zum betreuten Wohnen

Nein. Pflege Patienten ist kein Notfall- oder Akutversorgungsdienst. In einem Notfall wählen Sie die 112, außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Ja, wenn Sie die Person vertreten dürfen – zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht, als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer oder weil sie Sie ausdrücklich darum gebeten hat. Verwandtschaft allein berechtigt nicht automatisch dazu, Angaben zur Gesundheit eines anderen Menschen weiterzugeben. Kann die Person selbst mitentscheiden, beziehen Sie sie ein. Ob eine Vollmacht im Einzelfall reicht, kann diese Website nicht beurteilen.

Registrierte Pflegedienste und Einrichtungen, deren Einzugsgebiet den angegebenen Ort umfasst und deren Angebot zur Anfrage passt. Sie sehen die Angaben für die Vermittlung – etwa Pflegeform, Ort und ungefähre Entfernung, Beginn, benötigte Leistungen und Pflegegrad –, aber keinen Namen, keine Anschrift und kein Geburtsdatum. Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse sieht eine Einrichtung erst, wenn Sie sie ausgewählt haben.

Ja. Im Portal bearbeiten Sie Ihre Anfrage, lassen nicht mehr benötigte Leistungen entfallen oder beenden die Anfrage, etwa wenn Sie die Pflege anderweitig geregelt haben. Ist nach 14 Tagen für keine Leistung eine Übernahme vereinbart, wird die Anfrage als „nicht vermittelt“ abgeschlossen; am 11. Tag erhalten Sie dazu eine Vorwarnung.

Pflege im betreuten Wohnen anfragen

Das Einstellen ist kostenlos. Die benötigte Hilfe beschreiben Sie im geschützten Portal.