Zum Inhalt springen

Außerklinische Intensivpflege

Außerklinische Intensivpflege finden

Wer dauerhaft beatmet wird oder eine intensive pflegerische Überwachung braucht, ist auch außerhalb des Krankenhauses auf spezialisierte Pflege angewiesen – zu Hause, in einer Wohneinheit oder in einer Pflegeeinrichtung. Pflege Patienten hilft, diese Versorgung anzufragen.

Einzugsgebiet: 1–150 km um den Standort

Was diese Seite leistet – und was nicht

Ob außerklinische Intensivpflege nötig ist und in welchem Umfang, entscheiden Ärztinnen und Ärzte; sie wird in der Regel ärztlich verordnet. Pflege Patienten ersetzt weder diese Entscheidung noch eine medizinische Beratung.

Die Plattform hilft beim nächsten Schritt: einen Anbieter zu finden, der die verordnete Versorgung übernehmen kann.

Angaben, die spezialisierte Anbieter brauchen

Ort der Versorgung

Postleitzahl und Ort, an dem die Versorgung stattfinden soll – in der eigenen Wohnung oder in einer Einrichtung.

Besondere Anforderungen

Ob zum Beispiel eine Beatmung versorgt werden muss, geben Sie als Angabe in der Anfrage an.

Beginn

Zum Beispiel der geplante Tag der Entlassung aus der Klinik.

Ansprechperson

Wer für Rückfragen erreichbar ist. Ihre Kontaktdaten sieht ein Anbieter erst nach Ihrer Auswahl.

Pflegedienste und Einrichtungen können in ihrem Standortprofil Merkmale wie „Intensivpflege / Beatmung“ oder „AKI § 37c SGB V“ als Voraussetzung für Anfragen markieren. Welche Versorgung im Einzelfall passt, klären Sie mit dem Anbieter und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Der Weg zur Intensivpflege außerhalb der Klinik

1. Ärztlich klären

Besprechen Sie mit der Klinik oder der Ärztin, welche Versorgung nötig ist und ab wann.

2. Anfrage einstellen

Im Portal wählen Sie die außerklinische Intensivpflege und beschreiben die Anforderungen.

3. Rückmeldungen prüfen

Spezialisierte Anbieter in Ihrer Region, deren Angebot zur Anfrage passt, melden Interesse oder stellen Rückfragen.

4. Übergang planen

Nach Ihrer Auswahl und der Bestätigung beider Seiten stimmen Sie den Übergang direkt mit dem Anbieter ab.

Wenn die Klinik schon sucht

Kümmert sich bereits der Sozialdienst oder das Entlassmanagement der Klinik um die Anschlussversorgung, fragen Sie dort nach, ob eine Anfrage schon läuft. Eine zweite Anfrage für dieselbe Versorgung ist dann nicht nötig.

Weitere Pflegeformen

Ist keine intensivpflegerische Versorgung nötig, finden Sie hier die übrigen Pflegeformen.

Weiterlesen: Pflegedienst für zu Hause · Pflegeplatz im Pflegeheim · Kurzzeitpflege für einige Wochen · Tagespflege und Nachtpflege · Betreutes Wohnen

Fragen zur Intensivpflege

Nein. Pflege Patienten ist kein Notfall- oder Akutversorgungsdienst. In einem Notfall wählen Sie die 112, außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Ja, wenn Sie die Person vertreten dürfen – zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht, als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer oder weil sie Sie ausdrücklich darum gebeten hat. Verwandtschaft allein berechtigt nicht automatisch dazu, Angaben zur Gesundheit eines anderen Menschen weiterzugeben. Kann die Person selbst mitentscheiden, beziehen Sie sie ein. Ob eine Vollmacht im Einzelfall reicht, kann diese Website nicht beurteilen.

Registrierte Pflegedienste und Einrichtungen, deren Einzugsgebiet den angegebenen Ort umfasst und deren Angebot zur Anfrage passt. Sie sehen die Angaben für die Vermittlung – etwa Pflegeform, Ort und ungefähre Entfernung, Beginn, benötigte Leistungen und Pflegegrad –, aber keinen Namen, keine Anschrift und kein Geburtsdatum. Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse sieht eine Einrichtung erst, wenn Sie sie ausgewählt haben.

Ja. Im Portal bearbeiten Sie Ihre Anfrage, lassen nicht mehr benötigte Leistungen entfallen oder beenden die Anfrage, etwa wenn Sie die Pflege anderweitig geregelt haben. Ist nach 14 Tagen für keine Leistung eine Übernahme vereinbart, wird die Anfrage als „nicht vermittelt“ abgeschlossen; am 11. Tag erhalten Sie dazu eine Vorwarnung.

Außerklinische Intensivpflege anfragen

Das Einstellen ist kostenlos. Die besonderen Anforderungen beschreiben Sie im geschützten Portal.